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Jährliches Dokument gemäß § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
Gemäß § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) hat die Mannheimer AG Holding als börsennotierte Gesellschaft mindestens einmal jährlich dem Publikum ein "Jährliches Dokument" zu veröffentlichen. Das Dokument soll alle Informationen enthalten oder auf sie verweisen, die in den vorausgegangenen zwölf Monaten aufgrund der in § 10 Abs. 1 WpPG aufgeführten kapitalmarktrechtlichen Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt worden sind.
Ad hoc-Mitteilungen (§ 15 WpHG)
Ad-hoc-Mitteilung vom 03.11.2011: Mannheimer schreibt griechische Staatsanleihen auf Marktwerte ab und erwartet hierdurch ein negatives Ergebnis für das Geschäftsjahr 2011
Director's Dealings (§ 15a WpHG)
In den vorausgegangenen zwölf Monaten sind der Gesellschaft keine Mitteilungen über meldepflichtige Erwerbs- und Veräußerungsvorgänge nach § 15a WpHG zugegangen.
Finanzkalender
27.04.2012 Jahresfinanzbericht 2011
Geschäftsbericht
Halbjahresfinanzbericht
Hauptversammlung
Veränderung von Stimmrechtsanteilen (§§ 25, 26 WpHG)
Veränderung von Stimmrechtsanteilen - Bekanntmachung vom 09.12.2012
Zwischenmitteilungen
Sollte eine Information an der angegebenen Stelle nicht abrufbar sein, senden wir Ihnen diese auf Anfrage gern kostenlos zu. |
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